Entstehen einer Siedlung (hier Solferinostraße)
In den Frühzeiten wurde dort gesiedelt, wo man Wasser und Nahrung fand. Und wo trockener Boden das Niederlassen gestattete. Vor 100 Jahren entstand dort, wo Felder waren , neuer Baugrund (Fritz-Schumacher-Siedlung). Vor 65 Jahren plante man dort, wo noch ein freier Fleck war eine Siedlung – wenn Grund und Boden günstig zu erwerben waren.
In den 1950er Jahren wuchs die Bevölkerung stark durch den Wohlstand des Wiederaufbaus. Die Zeiten der Einquartierung ausgebombter Personen und des Zuzuges von Flüchtlingen war abgeschlossen. Es gab einen Riesenandrang nach Wohnungen und eigenen „4 Wänden“. Die Baugenossenschaften und größeren Baugesellschaften waren gefordert und sahen zu, dass sie einige zusammenhängende Grundstücke erwerben konnten, um im großen Umfang Wohnraum zu schaffen – Wohnquartiere oder Siedlungen.
Das war in der Nachkriegszeit nach dem ersten Weltkrieg genauso, als die Fritz-Schumacher-Siedlung errichtet wurde. Dort hatte man auf dem Geestrücken an der Tangstedter Landstraße gebaut. Nur: die guten Flächen gab es nicht mehr. Es gab aber noch nasse Wiesen auf moorigem Untergrund. Und dort waren Grund und Boden billig. Die Hamburger Wasserwerke hatten im Norden Langenhorns einige Flächen aufgekauft, um mit Flachbrunnen die Versorgung Hamburgs mit Trinkwasser zu sichern. Nach intensiver Planung eines Wasserwerkes am Foßberger Moor war klar, dass nicht alle Flächen benötigt wurden. Die Vielzahl der Brunnen wurde mit Pumpenhäusern auf kleinen Flächen erreicht.
Da griff die Firma Neues Heim (später Neue Heimat) 1958 zu. Mit Zukäufen von Flächen aus dem Eigentum der Stadt, Hamburger Wasserwerke und Privatflächen waren zusammenhängende Flächen zwischen Tweeltenbek und Bahndamm (Ochsenzoll 1) sowie auf der anderen Bahndammseite zum Krankenhaus Ochsenzoll (Ochsenzoll 2: Fibigerstraße, Weygandstraße, Neubergerweg) gefunden. Hier wurden Reihenhäuser geplant, da der moorige Grund (Kiwittsmoor) für Geschossbauten nicht sinnvoll war. Hier galt der Baustufenplan vom 20.2.1956. Es war geplant, „Sozialwohnungen“ in Reihenhausform zu errichten. Die ersten Entwürfe für die Solferinostraße stammen aus 1958.
[Lageplan]
Es begann 1959 (Jahrhundertsommer, trockenes gutes Weinjahr) mit Bodenuntersuchungen, die bei Ochsenzoll 1 schnell ergaben: Grundwasser in 10 cm Tiefe! Und teils mooriger Untergrund (wie die umgebenden Straßennamen Foßberger Moor, Kiwittsmoor vermuten lassen) durch einen verlandeten Schmelzausläufer. Einzelhäuser sind möglich – aber Reihenhäuser? Die Statiker erkannten: Hier helfen nur die zusammenhängenden Massen. Und so wurde geplant: der Mutterboden wird mit 10 cm abgeschoben. Darauf werden die Reihenhäuser mit Keller errichtet und die Erdgeschossfußböden wie Erdgeschossdecken durchgeschüttet (Stahlbeton) von einem Ende der Reihenhäuser bis zum anderen. So ergibt sich mit den stützenden Wänden eine Stabilität auf langer Front.
Die Baugenehmigung für Ochsenzoll 1 umfasste den Neubau von 141 Reihenhäusern. Mit Nr. 741/1959 wurde diese am 4. März 1960 endgültig erteilt mit erheblichen 28 Auflagen. Ich nenne nur die mir wesentlich erscheinen:
(8) Die Errichtung von gemeinsamen Brandmauern [12 cm stark] zwischen den Reihenhäusern wird als Ausnahme zugelassen, wenn sie mit Schalldämmplatten ausreichend schalldämmend isoliert werden.
(9) Das Behelfsheim Tweeltenbek 40 darf erst abgerissen werden, wenn das Wohnungsamt zugestimmt hat und die Bewohner anderweitig untergebracht worden sind.
(12) Der Baukörper ist … mit Wellasbestplatten zu decken [25 Grad Satteldach, zum Glück wurden Dachpfannen genommen].
(13) Für 141 Reihenhäuser sind die 141 erforderlichen Stellplätze nachzuweisen (öffentlich-rechtliche Baubeschränkung).
(16) Ein Gartenplan für Vorgärten und Hofflächen ist bis Rohbauabnahme einzureichen.
(17) Eine Veränderung von Wohnraum nur zulässig, wenn die Genehmigung nach §22 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes vom 31.3.1953 vom Wohnungsamt erteilt ist – sonst Gefängnis bis zu 3 Monaten.
(18/19) Der Antragsteller hat auf eigene Kosten Schmutz- und Regenwassersiel sowie ein Schmutzwasserpumpwerk durch die Stadtentwässerung herstellen zu lassen. Diese gehen nach betriebsbereiter Fertigstellung kostenlos in das Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg über. Die Herstellungskosten wurden auf 781.000,- DM geschätzt und müssen im Voraus an die Landeshauptkasse eingezahlt werden.„Das Bauvorhaben liegt im Einzugsbereich des Bornbaches. Das auf dem Aufschließungsgelände durch die Bebauung vermehrt und schneller anfallende Oberflächenwasser, das dem Bornbach zugeleitet wird, löst … Ausbaumaßnahmen einschl. Herstellung der erforderlichen Regenwasserrückhaltebecken und den Erwerb des dafür vorgesehenen Geländes aus.“ (Gesamtkosten 950.000,- DM)
(22) Die Straßen Tweeltenbek und Kiwittsmoor sind nur behelfsmäßig ausgebaut. Sie müssen nach §25 der Bauordnung von 1918 den Anschluß der fertigen Straßen an das Straßennetz gewährleisten. Die Aufschließungsstraße ist unentgeltlch-, kosten-, lasten- und schuldenfrei an die Freie und Hansestadt Hamburg abzutreten.
(24) Einfriedigungen zwischen den einzelnen Hausgrundstücken sind zu vermeiden.
(27) Der Ladentrakt und die Garagenbauten sind gesondert zur Genehmigung einzureichen.
Technischer Oberinspektor Koch, Leiter der Bauprüfabteilung
[Bild Bauschild]
Mit Schreiben vom 30. März 1960 hat die Bauabteilung der Neuen Heimat mitgeteilt, dass die nur 1/2 Stein dicke Trennwand (statt wie 2 x ½ Stein mit 2cm Luftschicht) bedingt, dass eine Schallschutzmessung nach DIN 52211 gefordert wird und dass alle Rohrleitungen zu isolieren sind. Zudem ist das Betonieren der Stahlbetonbauteile nur nach Besichtigung der fertig verlegten Bewehrung durch die Bauabteilung gestattet. Dieses erfolgte wohl, nachdem die Neue Heimat die Absicht erklärt hatte, keine Sozialwohnungen zu bauen sondern die Reihenhäuser zu verkaufen. So wurde einseitig eine Stroh-, Latten-, Gipsplatten-Abdichtung vorgesetzt und der schwimmende Estrich auf Steinwollfilz gebettet. Die DIN 52211 soll damit laut einem technischen Sachverständigen erfüllt worden sein.
Zur Genehmigung nach § 22 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes wurden die Reihenhäuser als Reichsheimstätten ausgestaltet: Bei einem Verkauf konnte die Stadt Hamburg den Verkaufspreis festsetzen – allerdings konnte das Haus auch nicht gepfändet werden. Die Häuser kosteten damals 40.000 bis 44.000 DM (Je nach Grundstücksgröße) für die 60 qm Häuser, 47.000 bis 52.000 DM für 73 qm Objekte und 56.000 DM für die 86 qm Reihenhäuser. Die monatlichen Einkommen betrugen 600 bis 900 DM. Es gab aber günstige „Jungverheirateten-Darlehen“. Als 1. Hypothek wurden 9.000 bis 15.000 DM zu 6 ¾ % Zinsen angeboten, dazu ein Tilgungsstreckungsdarlehen zu 4 % und als 2. Hypothek 3.000 Dm von der Bausparkasse Heimbau.
Es gab vorher wohl schon Bauaktivitäten mit Vorausgenehmigungen. Die innenliegenden Badräume widersprachen §28 der BPV, wurden als Befreiung aber mit Auflagen erteilt. Am 12.4.1960 schrieb die bauausführende Baugesellschaft Niedersachsen an die Bauprüfabteilung: „Wegen der schwierigen Geländeverhältnisse (hoher Grundwasserspiegel) konnten die Gebäude nicht in der ursprünglich geplanten Form ausgeführt werden. Es sind nunmehr unterschiedliche Geländeaufhöhungen erforderlich geworden.Hieraus ergeben sich Aufhöhungen an der Vorderfront der Gebäude bis zu ca. 1,75 m Höhe.“ Deshalb wurden die Kellervorderfront mit 30cm Kalksandsteinen, die Rückfront zu den Terrassen mit 30 cm Presto-T-Steinen und die Außengiebel mit 36 cm Wandstärke aufgebaut.
[Siedlung im Bau]
Bilder aus der Bauzeit zeigen, dass die Häuser durch die damaligen Keller und nicht durch die jetzigen Hauseingänge betreten wurden. Es wurden 73 Reihenhäuser mit 60qm Wohnfläche (3Zimmer) , 60 Reihenhäuser mit 73 qm (2 2/2 Zimmer) und 8 Reihenhäuser mit 86 qm (4 Zimmer) errichtet. Die kleinen hatten zum Teil eine Warmluftofenheizung im Wohnzimmer – andere eine Elektrische Nachtspeicherheizung oder andere schon eine Zentralheizung im Keller. Die Grundstücksgrößen variierten von 100 bis 350 qm.
Im Sommer 1961 [Mauerbau, Helmut Schmidt wurde Innensenator...] waren die ersten Reihenhauszeilen bezugsfertig. Durch Senatsbeschluss vom 31.3.1960 ist der Weg zwischen Kiwittsmoor und Tweeltenbek mit „Solferinostraße“ benannt worden. Die blutige Schlacht bei Solferino 1859 zwischen den Italienern (mit Unterstützung von Napoleon III.) gegen die Österreicher war der Grund der von Henry Dunant (1828-1910) erwirkten Gründung des Internationalen Roten Kreuzes. Die Benennung dieser Straße zwischen den Krankenhäusern Ochsenzoll und Heidberg zum 100. Jahrestag macht Sinn.
Axel Kloebe
Quellen: Unterlagen Neue Heimat, Festschrift 1986 S. Kernke,
Fotos aus dem Fundus der Wohngemeinschaft Solferinostraße e.V.

